Im Jahr 2026 gelten mehrere arbeitsrechtliche Änderungen, die sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgeber von Bedeutung sind. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Vergütung, geringfügige Beschäftigung, Ausbildung, Pflege sowie die Umsetzung europäischer Vorgaben zur Entgelttransparenz.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Anpassungen des Mindestlohns
Seit dem 01.01.2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Diese Anpassung wirkt sich auch auf geringfügige Beschäftigungen aus.
Die Minijob-Grenze wurde auf 603 € monatlich angehoben (zuvor 556 €). Damit bleibt die Verdienstgrenze weiterhin an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass bestehende Arbeitsverhältnisse überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Für Beschäftigte ergeben sich gleichzeitig höhere Verdienstmöglichkeiten innerhalb des Minijob-Rahmens.
Auch im Bereich der Ausbildung kam es 2026 zu Anpassungen der Mindestvergütung. Diese beträgt nun:
- Ausbildungsjahr: 724 €
- Ausbildungsjahr: 854 €
- Ausbildungsjahr: 1.014 €
Ziel dieser Erhöhung ist es, die Attraktivität der dualen Ausbildung zu stärken und dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. In der Pflegebranche gelten ab dem 01.07.2026 ebenfalls neue Mindestlöhne: Pflegehilfskräfte erhalten künftig 16,52 € pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,80 € pro Stunde und Pflegefachkräfte 21,03 € pro Stunde. Diese Anpassungen sollen die Arbeitsbedingungen verbessern und die besondere Belastung in diesem Bereich stärker berücksichtigen.
Entgelttransparenzrichtlinie:
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Diese muss bis zum 07.06.2026 in nationales Recht überführt werden.
Ziel der Richtlinie ist es, mehr Transparenz in Gehaltsstrukturen zu schaffen und bestehende Entgeltunterschiede zu reduzieren. Beschäftigte sollen künftig einen erweiterten Anspruch auf Auskunft über Vergütungssysteme erhalten.
Aktuell liegt in Deutschland noch kein konkreter Gesetzentwurf vor. Unternehmen sollten sich dennoch frühzeitig mit den möglichen Anforderungen auseinandersetzen und ihre internen Vergütungsstrukturen überprüfen. Erfolgt keine fristgerechte Umsetzung in deutsches Recht, kann die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Teilen dennoch unmittelbar relevant werden.
Ebenfalls neu in 2026: Die Aktivrente
Die neue Aktivrente ist zum 01.01.2026 im Kraft getreten. Hat ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht und ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleibt der Arbeitslohn künftig bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohnsteuerabzug entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen, dazu gehört auch die Berücksichtigung des Freibetrags aus der Aktivrente im Lohnsteuerabzugsverfahren.
In diesem FAQ des Bundesfinanzministeriums finden Sie alle wichtigen Informationen: FAQ zur Aktivrente
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